Um Mitglied zu werden, muss jede Person einen schriftlichen Aufnahmeantrag stellen. Für Schüler und Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren ist zusätzlich das schriftliche Einverständnis der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Der Vorstand entscheidet gemäß § 26 BGB über den Antrag.
Dieser Prozess stellt sicher, dass sowohl Erwachsene als auch Jugendliche die Möglichkeit haben, Mitglied zu werden, während gleichzeitig die notwendigen rechtlichen Schritte eingehalten werden. Die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter ist dabei besonders wichtig, um die Interessen und das Wohl der minderjährigen Antragsteller zu schützen. Der Vorstand hat die Verantwortung, jeden Antrag sorgfältig zu prüfen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Entscheidung zu treffen.
Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung sowie die jeweils geltenden schießsportlichen Regelungen und Bestimmungen an.
Die Mitglieder erklären sich bereit, den Verein nach besten Kräften zu fördern und bei der Verwirklichung seiner Ziele mitzuwirken.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit für:
Erwachsene ab 18 Jahren 150,00 Euro/im Jahr
Schüler und Jugendliche bis 18 Jahre 50,00 Euro/ im Jahr
Zusätzlich hat jedes Mitglied im Jahr 12 Arbeitsstunden abzuleisten. Bei nicht Erfüllung der Arbeitsstunden ist ein Ersatzbetrag in Höhe von 15 Euro pro Stunde zu entrichten.
Kontakt : info@sv-uede1810.de